Landesvorstand
Der Landesvorstand besteht aus:
- einer oder zwei gewählten Landesvorsitzenden
- den 4 gewählten, gleichberechtigten, stellvertretenden Vorsitzenden,
- den 4 gewählten Beisitzer*innen, die die thematischen Aufgabengebiete des Landesverbandes verantwortlich begleiten.
- Die Landeskonferenz kann für eine Wahlperiode bis zu vier weitere Beisitzer*innenpositionen einrichten.